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Dennis R. Jlussi

Rechtsanwalt, Geschäftsführer, Founder

»Mir ist wichtig, dass wir StartUps und ihre Anliegen und Ziele ernst nehmen, uns selbst als Anwälte aber nicht zu sehr. Großartige Ideen werden nicht um der Anwälte Willen umgesetzt, sondern wir müssen als Anwälte um der großartigen Idee Willen Lösungen finden.«

Vita:

Dennis ist seit 2007 im StartUp-Kosmos unterwegs. Damals hat er im Gründerteam eines (heute ziemlich bekannten) deutsch-amerikanischen StartUps angefangen und war neun Jahre lang dessen General Counsel. Auch Silicon-Valley-Luft hat Dennis zwischenzeitlich geatmet, als er einige Monate in einer Großkanzlei in Palo Alto Station gemacht hat. Ein sicherer Blick für die Business-Bedürfnisse von Unternehmen (und StartUps im Besonderen) zeichnet ihn aus – jungen Unternehmen hat er mehr zu bieten als „nur“ Rechtsberatung.

Von Haus aus beschäftigt sich Dennis mit Informationstechnologierecht, Urheberrecht und gewerblichem Rechtsschutz. Im Rahmen seiner wissenschaftlichen Tätigkeit am Institut für Rechtsinformatik der Leibniz Universität Hannover war er vor allem im Telekommunikations-, Datenschutz- und Wettbewerbsrecht unterwegs. Längst aber ist aus ihm – wie aus jedem guten General Counsel – ein wirtschaftsrechtlicher Generalist geworden, der in der Lage ist, praktisch alle in einem Unternehmen auftretenden rechtlichen Fragestellungen zielsicher zu beurteilen. Außerdem kann man ihn zu Aufbau und Organisation einer Inhouse-Rechtsabteilung und Compliance Management fragen.

Dennis berät gern auch im US-amerikanischem Recht, z.B. bei der Gründung einer Delaware Corporation, aber auch hinsichtlich amerikanischer Urheberrechts- und Datenschutzbestimmungen.

Als Amateurfußball-Schiedsrichter und ehrenamtlicher Sportrichter gehört seine Leidenschschaft darüber hinaus dem Sportrecht, wo er Vereine pro bono berät.

Praxis
In der hannoverschen Wirtschaftskanzlei Herfurth & Partner ist Dennis Rechtsanwalt für Technologierecht und beschäftigt sich insbesondere mit Datenschutz, Datensicherheit und Rechtsfragen von Industrie 4.0. Die Kanzlei, der Dennis seit 2014 (zunächst Of Counsel) angehört, ist Teil der weltweiten Alliuris Allianz und hat mehrere Auszeichnungen für ihre hervorragende Arbeit bei grenzüberschreitenden Unternehmenstransaktionen erhalten.

Von 2007 bis 2017 war Dennis als General Counsel für eines der bekannteren deutschen StartUps tätig, durch die engen Bande über den Atlantik auch im US-Recht. Er gehörte zum Gründungsteam des Unternehmens und hat die ganze Zeit über die Entwicklung juristisch gestaltet.

Wissenschaft
Dennis war drei Jahre lang als Senior Research Associate am Institut für Rechtsinformatik (IRI) der Leibniz Universität Hannover tätig. Er hat sich dort wissenschaftlich insbesondere mit Cybercrime, dem Recht der IT-Sicherheit, Wettbewerbs-, Telekommunikations-, Datenschutz- und Urheberrecht beschäftigt. 

Dennis hat außerdem als Lehrbeauftragter zwei Jahrgänge der Master-Studenten im Fach IT-Sicherheit an der esiea (Grande École des Ingénieurs) Paris in europäischem IT-Recht unterrichtet.

Studium und Referendariat
Dennis studierte Politik- sowie Rechtswissenschaften in Potsdam und Hannover. Während des Studiums engagierte er sich in der akademischen und der studentischen Selbstverwaltung, war Gründungsmitglied der studentischen Unternehmensberatung uniClever und später HiWi zuerst bei Gleber & Kollegen Rechtsanwälte und dann am Institut für Rechtsinformatik (IRI). Studienschwerpunkt war Europäisches Binnenmarktrecht mit der Vertiefung im IT-Recht. Seine Abschlussarbeit (quasi Diplomarbeit) im Telekommunikations-Datenschutzrecht wurde mit dem Absolventenpreis der Deutschen Stiftung für Recht und Informatik (DSRI) ausgezeichnet. Dennis absolvierte das erste Staatsexamen mit Prädikat.

Im Referendariat zog es Dennis zu einer Kammer für Handelssachen (KfH) am Landgericht Hannover. Nach einer weiteren Station bei der Staatsanwaltschaft hat er sich bei der Niedersächsischen Landesverkehrsbehörde mit Planfeststellungsverfahren (insb. für Eisenbahninfrastruktur) befasst, bevor er zur Anwaltskanzlei SWRJ ging, mit Schwerpunkten im Immobilien- und Familienrecht. Highlight war aber für Dennis die Zeit im Silicon Valley, die sich anschloss. In der auf StartUps spezialisierten Abteilung von WilmerHale, einer internationalen Großkanzlei, in Palo Alto hat er den Puls des Silicon Valley fühlen, das Mindset mitdenken und viele Dinge lernen können. Dennis absolvierte auch das zweite Staatsexamen mit Prädikat.

Industrie 4.0 und Dateneigentum
Beitrag in Ulrich Herfurth (Hrsg.): Industrie 4.0 in Eckpunkten – Ein interdisziplinärer Querschnitt, Hannover 2016, S. 151 ff.

Industrie 4.0 und Datenschutz
Beitrag in Ulrich Herfurth (Hrsg.): Industrie 4.0 in Eckpunkten – Ein interdisziplinärer Querschnitt, Hannover 2016, S. 145 ff.

Hinweispflicht auf Möglichkeit eines Fortsetzungsfeststellungsantrags im Unterbringungsverfahren
Urteilsanmerkung, NZFam 2015, S. 1029

Keine anlasslosen Zwischenberichte des befreiten Betreuers
Urteilsanmerkung, NZFam 2014, S. 561

Hard Court Heroes
Übersetzung der amtl. Leitsätze und Besprechung der Hartplatzhelden-Entscheidung des BGH
Journal of Intellectual Property, Information Technology and E-Commerce Law (JIPITEC) 2011, S. 250-257.

Security-Tools vs. Computer-Strafrecht: Good Practice bei IT-Sicherheitsaudits
IT-SICHERHEIT – Fachmagazin für Informationssicherheit und Compliance 6/2010, S. 50f.
(gemeinsam mit C. Hawellek)

IT-Sicherheit als Abmahnrisiko? Wettbewerbsrechtliche Probleme von Filtersoftware
IT-SICHERHEIT – Fachmagazin für Informationssicherheit und Compliance 5/2010, S. 22f.

Verkehrsverbot in der Umweltzone – Parken erlaubt?
Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV) 2009, S. 483f.

Kein Erlöschen des Widerrufsrechts bei Mobilfunk-Vertragsverlängerungen im Fernabsatz
redaktionelle Leitsätze und Anmerkung zur Entscheidung des AG Hannover
Multimedia und Recht (MMR) 2008, S. 494f.

Rechtsvergleichende Analyse im Hinblick auf die Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG über die
Vorratsdatenspeicherung
im Auftrag des österreichischen Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie; unveröffentlicht (vorgelegt von Prof. Dr. Nikolaus Forgó,
gemeinsam mit mehreren Autoren des Instituts für Rechtsinformatik, Hannover, und des Ludwig-Bolzmann-Instituts für Menschenrechte, Wien).

Studienarbeiten im IT-Recht – Telekommunikations-Datenschutzrecht, Elektronische Signaturen und
Rechnungen, Rechtliche Aspekte von Spam, Online-Fernabsatzrecht
Herausgeberschaft und Beitrag Ist die Speicherung dynamischer IP-Adressen von Kunden, die einen Flatrate-Vertrag haben,
durch Access Provider zulässig?)
München 2007

IT-Sicherheit im Lichte des Strafrechts – unter besonderer Berücksichtigung des 41. Strafrechtsänderungsgesetzes zur Bekämpfung der Computerkriminalität
München 2007 (gemeinsam mit C. Hawellek)

IT-Sicherheit und § 202c StGB – Strafbarkeit beim Umgang mit IT-Sicherheitstools nach dem 41. Strafrechtsänderungsgesetz zur Bekämpfung der Computerkriminalität
EICAR, München 2007

Vortragsreihe recht.innovativ
zu verschiedenen Themen rund um Innovation und Recht
Herfurth&Partner, Hannover, seit 2014

Was geht und was geht nicht mit Bibliotheksdaten
Kooperativer Bibliotheksverbund Berlin-Brandenburg
9. KOBV-Forum, Berlin, 3.08.2011

IT Security as a Fundamental Right in Europe – and as a Justification in Competition and Intellectual Property Law?
EICAR 19th Annual Conference, Paris (Frankreich), 10.05.2010

IT-Sicherheit als unfairer Wettbewerb? Rechtsprobleme von Blocklists & Co.
Heise Forum Sicherheit und IT-Recht
CeBIT Hannover, 2.03.2010

The Cybercrime Convention and a comparative view on its transpositions
EICAR 17th Annual Conference
Laval (Frankreich), 5.05.2008 (gemeinsam mit C. Hawellek)

§ 202c und seine Auswirkungen
Bundesamt für die Sicherheit in der Informationstechnik (BSI)
Bonn, 15.04.2008

Hackerparagraf & Co. – Zum Umgang mit IT-Sicherheitstools
Heise Forum Sicherheit und IT-Recht
CeBIT Hannover, 7.03.2008 (gemeinsam mit C. Hawellek)

IT-Sicherheit und § 202c StGB: Best Practice
Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien (BITKOM)
Frankfurt am Main, 5.12.2007

§ 202c StGB und seine Auswirkungen auf IT Security Maßnahmen
Kompetenznetzwerk IT-Recht
Hannover, 8.11.2007

Convention on Cybercrime and its Transposition into German Criminal Law
EICAR IT Security Summit
München, 22.10.2007

Strafbarkeit von CERT-Prozessen
Verband der Automobilindustrie (VDA)
Wolfsburg, 16.08.2007 (gemeinsam mit C. Hawellek)

Dennis ist Mitglied folgender Vereinigungen:

 

BUJ – Bundesverband der Unternehmensjuristen

 

DGRI – Deutsche Gesellschaft für Recht und Informatik

 

GRUR – Gesellschaft für Gewerblichen Rechtsschutz und Urheberrecht

 

 

indy4 – Expertengruppe Industrie 4.0 – www.indy4.de

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